Mit einer notariellen Vollmacht von Nomos Partner sichern Sie sich und Ihre Angehörigen zuverlässig ab. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur fertigen Urkunde und stehen Ihnen auch bei späteren Anpassungen oder Fragen zur Verfügung. Unsere Notare sorgen dafür, dass Ihre Vollmacht sowohl in Deutschland als auch international anerkannt wird und rechtlich Bestand hat. Lernen Sie unser Team und unsere Geschichte auf der Seite Geschichte kennen und überzeugen Sie sich von unserem Engagement für Ihre Anliegen.
Eine notarielle Vollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sicherstellen möchten, dass im Falle von Krankheit, Abwesenheit oder Geschäftsunfähigkeit eine vertraute Person Ihre Angelegenheiten rechtssicher regeln kann. Besonders bei Immobiliengeschäften, Bankangelegenheiten oder unternehmerischen Entscheidungen wird eine notarielle Vollmacht oft zwingend gefordert, da sie eine hohe Beweiskraft und Akzeptanz bei Behörden und Banken genießt. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und rechtliche Unsicherheiten.
Für die Erstellung einer notariellen Vollmacht sollten Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie alle relevanten Informationen zu den zu regelnden Angelegenheiten mitbringen. Dazu zählen beispielsweise Grundbuchauszüge bei Immobilien, Kontodaten bei Bankvollmachten oder Gesellschaftsverträge bei unternehmerischen Vollmachten. Unsere Notare beraten Sie individuell, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller Dokumente.
Die Gültigkeit einer notariellen Vollmacht kann individuell festgelegt werden. In der Regel bleibt sie solange wirksam, bis sie widerrufen wird oder ein im Dokument bestimmtes Ereignis eintritt. Eine Vorsorgevollmacht beispielsweise gilt meist bis zum Tod des Vollmachtgebers, während andere Vollmachten mit einem bestimmten Zweck oder Zeitraum befristet sein können. Der Notar klärt Sie umfassend über die Möglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben auf, damit Ihre Vollmacht optimal zu Ihrer Situation passt.
Ja, eine notarielle Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte aus Beweisgründen möglichst ebenfalls notariell erfolgen, damit er gegenüber Behörden und Vertragspartnern eindeutig nachgewiesen werden kann. Auch Änderungen oder Ergänzungen können problemlos vorgenommen werden, wobei unsere Notare Sie zu den rechtlichen Folgen und dem besten Vorgehen beraten.
Die Kosten für eine notarielle Vollmacht richten sich nach dem Geschäftswert und sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. In der Regel bewegen sich die Gebühren im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, abhängig von Umfang und Komplexität der Vollmacht. Unsere Notare informieren Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten und sorgen dafür, dass Sie jederzeit den Überblick behalten und keine versteckten Gebühren befürchten müssen.
Adresse
nomos Rechtsanwälte PartmbB
Bahnhofstraße 61
65185 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Termine nach Vereinbarung
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