Gesellschaftsrecht im Notarbereich

››Wir beraten und unterstützen Sie verlässlich, zügig und klar.‹‹

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg zu begleiten!

Unternehmen gründen, erweitern und umwandeln

Wollen Sie unternehmerisch tätig werden? Schon die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt für Ihre berufliche Zukunft. Hier kommt der Notar ins Spiel: Wir gehen diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen, erläutern Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten wirtschaftlicher Tätigkeit (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) und treffen mit Ihnen die beste Wahl.

Als Unternehmer sollten Sie auch die Vorsorge für den Todesfall treffen oder den Fall einer möglichen Scheidung im Auge behalten, damit die Existenz des Unternehmens nicht gefährdet wird. Wird das Unternehmen von mehreren Personen errichtet, muss für einen Ausgleich der verschiedenen Interessen gesorgt werden. Der Notar entwirft einen ausgewogenen und maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag und sorgt für die Eintragung ins Handelsregister, die mittlerweile ausschließlich in elektronischer Form beantragt werden kann.

Umstrukturierung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen

In einem dynamischen Markt, der sich ständig verändert und neue steuerliche sowie rechtliche Rahmenbedingungen mit sich bringt, ist es für Unternehmer wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob die bestehende Unternehmensstruktur noch optimal ist. Das Gesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, von einer Unternehmensform in eine andere zu wechseln. Dies kann die Änderung der Rechtsform, einen Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft oder die Abspaltung eines Betriebsteils umfassen.

Besonders bedeutende unternehmerische Entscheidungen betreffen den Erwerb oder die Veräußerung des Unternehmens oder von Unternehmensanteilen, insbesondere im Rahmen der Nachfolgeplanung. Um Risiken zu minimieren, ist eine vorausschauende Vertragsgestaltung sowie eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. In all diesen Angelegenheiten steht Ihnen der Notar beratend zur Seite, oft in enger Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

Gesellschaftsrecht

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Notare

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Rechtsanwalt und Notar

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Rechtsanwältin und Notarin

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