Notar Wiesbaden Immobilien

Notar Wiesbaden Immobilien – notarielle Begleitung für jeden Schritt rund um Ihre Immobilie

Immobilientransaktionen gehören zu den Rechtsvorgängen, bei denen der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung zwingend vorschreibt – und das aus gutem Grund: Der Kauf, Verkauf oder die Übertragung einer Immobilie ist in der Regel die größte finanzielle Entscheidung im Leben einer Person, und Fehler in der Vertragsgestaltung können schwerwiegende und kaum reversible Folgen haben. Als Notar Wiesbaden Immobilien begleitet Nomos Partner Käufer, Verkäufer, Schenkende und Beschenkte durch das gesamte Spektrum notarieller Immobilienleistungen – vom Grundstückskaufvertrag über die Bestellung von Grundschulden bis zur Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie. Dabei profitieren unsere Mandanten von einem entscheidenden Vorteil: Anwalt und Notar sind bei Nomos Partner in einer Kanzlei vereint, sodass rechtliche Beratung und notarielle Beurkundung koordiniert und ohne Reibungsverluste durch externe Stellen ablaufen.

Wobei unterstützt Sie der Notar Wiesbaden bei Immobilien konkret?

Das notarielle Leistungsspektrum im Immobilienrecht geht weit über die Beurkundung eines Kaufvertrags hinaus. Wir entwerfen und beurkunden Grundstückskaufverträge und Immobilienkaufverträge für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte – und stellen sicher, dass alle individuellen Vereinbarungen der Parteien rechtssicher abgebildet werden. Bei finanzierenden Käufern übernehmen wir die Beurkundung der Grundschuldbestellung zugunsten der finanzierenden Bank und koordinieren die Abwicklung mit dem Grundbuchamt. Darüber hinaus beurkunden wir die Schenkung und Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie – etwa bei der vorweggenommenen Erbfolge, der Übertragung auf Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs oder der Schenkung des Familienheims an den Ehepartner. Auch Teilungserklärungen für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum, Erbbaurechtsverträge und die Beurkundung von Vorkaufsrechten und Grunddienstbarkeiten gehören zu unserem notariellen Leistungsangebot. Mehr zu unserem gesamten Leistungsspektrum finden Sie auf unserer Homepage.

Notarielle Immobilienleistungen bei Nomos Partner – ein Überblick

  • Grundstücks- und Immobilienkaufvertrag: Beurkundung für Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeobjekte – für Käufer und Verkäufer
  • Grundschuldbestellung: Beurkundung der Bankgrundschuld bei Immobilienfinanzierungen, Koordination mit dem Grundbuchamt
  • Immobilienübertragung und Schenkung: Übertragung auf Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige, auch mit Nießbrauch oder Wohnrecht
  • Teilungserklärung und WEG: Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen, Gemeinschaftsordnung und Änderungen
  • Grunddienstbarkeiten und Vorkaufsrechte: Beurkundung und Eintragung von Wegerechten, Leitungsrechten und vertraglichen Vorkaufsrechten

 

Ein häufig unterschätzter Aspekt notarieller Immobilienleistungen ist die Abwicklungsfunktion des Notars: Nach der Beurkundung des Kaufvertrags koordiniert der Notar Wiesbaden Immobilien den gesamten weiteren Prozess – er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (die den Käufer absichert, solange der Kaufpreis noch nicht vollständig geflossen ist), holt notwendige Genehmigungen ein, überwacht den Kaufpreiseingang und veranlasst schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Diese aktive Abwicklungsrolle macht den Notar zum zentralen Koordinator zwischen Käufer, Verkäufer, Bank und Grundbuchamt – und stellt sicher, dass keine Partei in Vorleistung geht, ohne ausreichend abgesichert zu sein.

So läuft die notarielle Immobilienabwicklung bei Nomos Partner ab

Der Prozess beginnt mit der Übermittlung aller relevanten Vertragsdaten durch Käufer und Verkäufer – Kaufpreis, Übergabedatum, individuelle Vereinbarungen und Finanzierungsdetails – auf deren Basis wir einen vollständigen Kaufvertragsentwurf erstellen, der beiden Parteien vorab zur Prüfung zugeleitet wird. Im anschließenden Beurkundungstermin lesen wir den gesamten Vertrag laut vor, erläutern die rechtliche Bedeutung der einzelnen Regelungen und beantworten alle offenen Fragen – erst dann wird der Vertrag von allen Beteiligten unterzeichnet. Nach der Beurkundung beantragen wir unmittelbar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und koordinieren bei finanzierenden Käufern die Grundschuldbestellung mit der Bank. Sobald der Kaufpreis eingegangen und alle behördlichen Voraussetzungen – insbesondere die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts – erfüllt sind, veranlassen wir die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Über jeden Schritt informieren wir Käufer und Verkäufer proaktiv, damit zu keinem Zeitpunkt Unklarheit über den Stand der Abwicklung besteht. Mehr zu unserer Arbeitsweise erfahren Sie unter Unser Ansatz.

Notar Wiesbaden Immobilien – Häufige Fragen

Ja. In Deutschland schreibt § 311b BGB zwingend vor, dass jeder Vertrag, der auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder einer Immobilie gerichtet ist, notariell beurkundet werden muss. Ein ohne Notar geschlossener Kaufvertrag über eine Immobilie ist rechtlich nichtig – unabhängig davon, ob er schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. Der Notar Wiesbaden Immobilien ist damit kein optionaler Dienstleister, sondern gesetzlich zwingend erforderlicher Bestandteil jeder Immobilientransaktion, der gleichzeitig die Interessen beider Parteien schützt und die ordnungsgemäße Abwicklung sicherstellt.

In der Praxis hat der Käufer das Recht, den Notar zu wählen – denn er trägt in der Regel auch die Notarkosten. Das ist keine Pflicht, sondern eine seit Jahrzehnten etablierte Praxis, von der in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Der Notar ist gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet und vertritt damit keine Partei einseitig, sondern sorgt für einen rechtlich ausgewogenen Vertrag, der die berechtigten Interessen von Käufer und Verkäufer gleichermaßen schützt. Als Notar Wiesbaden Immobilien stehen wir beiden Parteien neutral zur Verfügung.

Die Notarkosten bei Immobilientransaktionen sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und orientieren sich am Kaufpreis der Immobilie. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro belaufen sich die Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags typischerweise auf rund 1.500 bis 2.000 Euro; hinzu kommen Grundbuchgebühren für die Eigentumsumschreibung und – bei Finanzierung – für die Grundschuldbestellung. Als Faustregel gilt: Notarkosten und Grundbuchgebühren zusammen betragen in der Regel etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Gesetzlich festgelegte Gebühren sind für alle Notare gleich – der Notar Wiesbaden Immobilien kann diese nicht individuell über- oder unterschreiten.

<p>Die <strong>Auflassungsvormerkung</strong> ist ein Schutzmechanismus für den Käufer: Sie wird unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags auf Antrag des Notars im Grundbuch eingetragen und sichert den Eigentumsanspruch des Käufers, bevor der Kaufpreis geflossen und die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt ist. Solange die Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr anderweitig verkaufen oder belasten. Der Käufer zahlt den Kaufpreis in der Regel erst, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist – damit ist er vor dem Risiko geschützt, Geld zu zahlen, ohne das Eigentum zu erhalten.</p>

Die Übertragung einer Immobilie auf Kinder zu Lebzeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen erbschaft- und schenkungsteuerfrei erfolgen: Jedes Kind hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber jedem Elternteil, der alle zehn Jahre neu ausgenutzt werden kann. Bei einem Immobilienwert unterhalb dieses Freibetrags fällt keine Schenkungsteuer an; bei höherwertigen Objekten lässt sich durch gestaffelte Übertragungen oder die Vereinbarung eines Nießbrauchs die steuerliche Belastung erheblich reduzieren. Als Notar Wiesbaden Immobilien beraten wir Sie bereits im Vorfeld der Übertragung, welche Gestaltung steuerlich und rechtlich optimal ist – und beurkunden den Übertragungsvertrag anschließend direkt in unserer Kanzlei.

Adresse
nomos Rechtsanwälte PartmbB
Bahnhofstraße 61
65185 Wiesbaden

Öffnungszeiten
Montag – Freitag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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