Anwalt Kindesunterhalt

Anwalt Kindesunterhalt – Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen

Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf Kindesunterhalt – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren, ob sie sich einvernehmlich getrennt haben oder ob ein Streit besteht. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet; der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die tägliche Betreuung. Klingt einfach – ist es aber häufig nicht. Fragen über die korrekte Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle, bereinigungspflichtige Einkünfte, Selbstbehaltsgrenzen, Wechselmodell oder die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern im Studium führen regelmäßig zu Streitigkeiten, bei denen ein Anwalt Kindesunterhalt entscheidend weiterhelfen kann. Nomos Partner berät und vertritt in Wiesbaden und Umgebung – ob Sie Unterhalt durchsetzen, berechnen lassen oder sich gegen überhöhte Forderungen wehren möchten.

Wobei unterstützt Sie ein Anwalt für Kindesunterhalt konkret?

Als Anwalt Kindesunterhalt begleiten wir Sie in allen Phasen einer unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzung. Wir berechnen den konkreten Unterhaltsanspruch auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, der Altersstufe des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle und des anzurechnenden Kindergeldes. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt oder zu wenig zahlt, fordern wir zunächst außergerichtlich zur Zahlung auf und schaffen – falls nötig – einen vollstreckbaren Unterhaltstitel durch Jugendamtsurkunde oder gerichtliches Urteil. Auf der anderen Seite vertreten wir auch Unterhaltspflichtige, die zu Unrecht auf Basis falscher Einkommensangaben oder ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts in Anspruch genommen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abänderung bestehender Unterhaltstitel – etwa wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen wesentlich verändert hat, ein Kind volljährig wird oder ein Wechselmodell eingeführt werden soll. Mehr zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Familienrecht finden Sie auf unserer Homepage.

Typische Mandate beim Anwalt Kindesunterhalt – ein Überblick

  • Erstberechnung und Geltendmachung: Korrekter Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen und erstmals einfordern
  • Durchsetzung bei Zahlungsverweigerung: Unterhaltstitel erwirken und Zwangsvollstreckung einleiten
  • Abwehr überhöhter Forderungen: Selbstbehalt prüfen, Einkommen korrekt bereinigen, unrealistische Forderungen abwehren
  • Abänderung bestehender Titel: Unterhalt nach Einkommensänderung, Jobverlust oder Volljährigkeit des Kindes anpassen
  • Volljährigenunterhalt: Unterhaltspflicht während Ausbildung, Studium und die anteilige Haftung beider Elternteile klären

 

Besonders komplex wird der Kindesunterhalt im Wechselmodell, bei dem das Kind beide Elternteile annähernd gleich viel betreut: Hier besteht keine klare Aufteilung in „betreuender“ und „zahlender“ Elternteil mehr, und die Unterhaltsberechnung erfordert eine individuelle Prüfung beider Einkommen, der Kosten des Kindes und der steuerlichen Auswirkungen. Auch bei Mangelfall-Situationen – wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu bedienen – ist anwaltliche Beratung unverzichtbar, da hier eine gesetzliche Rangfolge zwischen minderjährigen Kindern, volljährigen Kindern und dem Ehegatten besteht, die korrekt angewendet werden muss.

So arbeitet der Anwalt Kindesunterhalt bei Nomos Partner

Zu Beginn erfassen wir gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Eckdaten: das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, eventuelle Abzüge und Bereinigungen, das Alter des Kindes und das anzurechnende Kindergeld – und berechnen auf dieser Basis den konkreten Unterhaltsanspruch nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Im nächsten Schritt prüfen wir, ob bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel besteht oder ob ein solcher zunächst geschaffen werden muss – sei es durch eine notarielle Jugendamtsurkunde oder durch ein gerichtliches Verfahren vor dem Familiengericht Wiesbaden. Bei laufenden Streitigkeiten übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite und ihrem Anwalt, formulieren Auskunftsverlangen zum Einkommen und verhandeln auf Augenhöhe. Ziel ist immer eine tragfähige Lösung, die dem Kindeswohl dient und gleichzeitig die wirtschaftliche Realität beider Elternteile berücksichtigt. Mehr zu unserer Arbeitsweise erfahren Sie unter Unser Ansatz.

Anwalt Kindesunterhalt – Häufige Fragen

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes – beides wird in der Düsseldorfer Tabelle zusammengeführt, die den sogenannten Tabellenunterhalt vorgibt. Vom ermittelten Unterhaltsbetrag wird die Hälfte des staatlichen Kindergeldes abgezogen, um den zu zahlenden Zahlbetrag zu ermitteln. Dabei sind vor der Berechnung bestimmte Abzüge vom Bruttoeinkommen vorzunehmen – etwa berufsbedingte Kosten, Kreditraten für notwendige Verbindlichkeiten oder Krankenversicherungsbeiträge – weshalb eine anwaltliche Berechnung häufig zu einem anderen Ergebnis führt als eine oberflächliche Schätzung.

Zunächst empfiehlt sich eine schriftliche Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt Kindesunterhalt, da sie den Unterhaltspflichtigen formal in Verzug setzt. Besteht noch kein vollstreckbarer Titel, muss dieser zunächst geschaffen werden – entweder durch eine Jugendamtsurkunde oder durch ein gerichtliches Urteil des Familiengerichts. Liegt bereits ein Titel vor, kann sofort die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden – etwa durch Pfändung des Einkommens beim Arbeitgeber oder von Konten. Parallel dazu kann beim Jobcenter oder der Unterhaltsvorschusskasse ein Vorschuss beantragt werden, wenn der Unterhaltspflichtige nachweislich nicht zahlt.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Unterhaltspflichtige mindestens für sich selbst behalten darf, bevor er zur Unterhaltszahlung herangezogen werden kann. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige aktuell 1.450 Euro monatlich (Stand 2025), für nicht Erwerbstätige 1.200 Euro. Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht aus, um den vollen Tabellenunterhalt zu zahlen, liegt ein sogenannter Mangelfall vor, bei dem ein Anwalt die korrekte Verteilung des verbleibenden Einkommens auf alle unterhaltsberechtigten Personen berechnen muss.

Ja. Der Volljährigenunterhalt besteht fort, solange sich das Kind in einer ersten Ausbildung oder einem Erststudium befindet und wirtschaftlich noch nicht selbstständig ist. Im Unterschied zum Minderjährigenunterhalt haften bei einem volljährigen Kind grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen – auch der betreuende Elternteil, der bislang durch die Betreuung seinen Beitrag geleistet hat. Die Berechnung richtet sich nach einem Bedarfssatz, der je nach Wohnsituation des Kindes (zu Hause oder außerhalb) unterschiedlich ausfällt. Ein Anwalt Kindesunterhalt prüft, in welcher Höhe und gegen wen der Anspruch besteht.

Ein Anwalt Kindesunterhalt lohnt sich immer dann, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, die Einkommensangaben der Gegenseite zweifelhaft erscheinen, ein bestehender Titel abgeändert werden soll oder ein Wechselmodell die Unterhaltsberechnung verkompliziert. Auch wenn Sie als Unterhaltspflichtiger mit Forderungen konfrontiert werden, die über Ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit hinausgehen, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll – denn ohne korrekten Selbstbehalt und korrekte Einkommensbereinigung zahlen viele Elternteile dauerhaft zu viel. Die Kosten eines Anwalts werden durch das Ergebnis – korrekte Berechnung, rechtssicherer Titel, keine Überzahlung – in der Regel mehr als ausgeglichen.

Adresse
nomos Rechtsanwälte PartmbB
Bahnhofstraße 61
65185 Wiesbaden

Öffnungszeiten
Montag – Freitag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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