Erbrecht im Notarbereich

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Vermächtniserfüllung

Erblasserinnen und Erblasser haben im Testament oder Erbvertrag ein Vermächtnis zugunsten einer Person ausgesetzt. Sollte es sich dabei um ein Vermächtnis von Grundstücken oder Unternehmensbeteili­gungen handeln, dann ist die Übertragung nicht formlos möglich, sondern es bedarf eines notariell beurkundeten Vermächtniserfüllungs­vertrages. Dieser dient dazu, dass die Erben der bedachten Person das Grundstück oder Unternehmensbeteili­gungen übertragen, sodass es nicht mehr im Eigentum der Erbengemeinschaft ist, sondern der Vermächtnisnehmerin/ dem Vermächtnisnehmer gehört. Wenden Sie sich gerne zur Umsetzung und Beurkundung eines Vermächtniserfüllungs­vertrages an uns.

Notare

Boris Kiedrowicz
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Elena Schumann
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Kontaktdaten

Adresse
nomos Rechtsanwälte PartmbB
Bahnhofstraße 61
65185 Wiesbaden

Öffnungszeiten
Montag – Freitag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Termine nach Vereinbarung