Erbrecht im Notarbereich

››Wir beraten und unterstützen kreativ und individuell‹‹

Testament – Klarheit und Ordnung durch eine notarielle Beurkundung

Ein Testament dient dazu, Ihren Nachlass individuell zu regeln und Ihr Vermögen nach Ihrem Willen zu verteilen. Es sorgt für Klarheit und Ordnung in Ihrer Nachlassplanung. Ob Einzeltestament, Ehegattentestament oder Berliner Testament – wir beraten Sie umfassend zu allen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der notariellen Beurkundung Ihres Testaments, um Ihre Wünsche rechtssicher festzuhalten.

Durch die Beurkundung eines Testaments durch einen Notar profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen: Notarielle Testamente sind rechtlich schwerer anfechtbar, reduzieren Streitigkeiten unter Erben und erleichtern die Nachlassabwicklung erheblich. In den meisten Fällen ist dann kein Erbschein mehr nötig, was Ihren Angehörigen Zeit und Kosten spart – gerade in einer emotional belastenden Zeit wie einem Trauerfall.

Alternativ kann auch ein Erbvertrag sinnvoll sein, der bereits zu Lebzeiten durch eine notarielle Beurkundung rechtlich bindend wird. Diese Form der Nachlassgestaltung schafft frühzeitig Sicherheit und Klarheit über den Nachlass.

Wir beraten Sie individuell zu allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten Ihres Testaments oder Erbvertrags. Dabei berücksichtigen wir Ihre familiären und vermögensrechtlichen Verhältnisse, von Erbquoten über Pflichtteilsansprüche bis hin zu besonderen Vermächtnissen.

Sprechen Sie uns gerne an! Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Nachlassgestaltung, die Ihren Wünschen und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Ihre notarielle Beurkundung sorgt dafür, dass Ihre Entscheidungen Bestand haben und Ihren Angehörigen ein geordneter Nachlass bleibt.

Notare

Boris Kiedrowicz
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Elena Schumann
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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