Erbrecht im Notarbereich

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Erbschein / europäisches Nachlasszeugnis

Im Erbfall kann es in einigen Situationen notwendig sein, einen Erbschein zu beantragen, um sich gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder anderen Dritten als Erbe auszuweisen. Wir beurkunden gerne den Erbscheinsantrage und beraten Sie, wie der richtige Weg ist und ob Sie einen Erschein benötigen.  

Sollte sich der Nachlass nicht ausschließlich in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland befinden, besteht die Möglichkeit, ein europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen. Auch in solchen Fällen stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie, welche Antragstellung in Ihrer Situation die beste Wahl ist.

Notare

Boris Kiedrowicz
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Elena Schumann
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Kontaktdaten

Adresse
nomos Rechtsanwälte PartmbB
Bahnhofstraße 61
65185 Wiesbaden

Öffnungszeiten
Montag – Freitag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Termine nach Vereinbarung